- 07.02.12 | Grundwissen Erbrecht - Erbrecht leicht verständlich
- 06.02.12 | Kann ich meinem Bruder meinen Bauernhof zum Ertragswert vererben?
- 05.02.12 | Wer schlägt aus, wenn der Erbe innerhalb der Sechwochenfrist auch stirbt?
- 04.02.12 | Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
- 03.02.12 | Sind Pflichtteilsrecht und Pflichteilsanspruch dasselbe?
- 03.02.12 | Neue Aufsätze zum Erbrecht in der ZErb
- 02.02.12 | Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Weiterschenkung als Trick 17?
- 02.02.12 | Neue Aufsätze aus der ZEV zum Erbrecht
- 01.02.12 | Erbschaftsteuereinnahmen für 2011 sinken auf 4,2 Milliarden Euro
- 31.01.12 | Erbschaftsteuer-Rechner der Volks- und Raiffeisenbanken
- 30.01.12 | Grundsicherung und Sozialhilfe: Kann der Staat auf das Erbe zugreifen?
- 29.01.12 | Kann mein Pflichtteilsverzicht in der Insolvenz angefochten werden?
- 28.01.12 | Buchempfehlungen im Erbrecht
- 27.01.12 | Vorsicht vor Eheverträgen!
- 26.01.12 | Erbteile jetzt online verkaufen: www.vermoegensgemeinschaft.de
- 25.01.12 | 2010 bis 2020: 2,6 Billionen Euro gehen in Deutschland über
- 24.01.12 | Was ist eine "Ausstattung" und wie wirkt sie sich erbrechtlich aus?
- 23.01.12 | Ich lasse mich scheiden. Was wird aus unserem Berliner Testament?
- 22.01.12 | Muss ich ein eigenes Berliner Testament hinterlegen, damit es wirksam ist?
- 21.01.12 | Berliner Testament: Mein Mann ist gestorben und ich will keine Bindung. Was tun?
- 20.01.12 | Kann bei einem Berliner Testament ein Ehepartner die Hinterlegung verlangen?
- 19.01.12 | Wie kann ich ein Berliner Testament widerrufen?
- 18.01.12 | Kann ich nach dem Tod meines Mannes unser Berliner Testament noch ändern?
- 17.01.12 | Pflichtteilsanspruch des minderjährigen Kindes gegen alleinerbenden Elternteil
- 16.01.12 | Wann kann ein Enkel den Pflichtteil verlangen?
- 15.01.12 | Ist ein Altenteil in der Zwangsversteigerung sicher?
- 14.01.12 | Wie wirkt sich die landwirtschaftliche Ertragswertanordnung im Erbrecht aus?
- 13.01.12 | Was ist ein "Zweckvermächtnis"
- 12.01.12 | Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?
- 11.01.12 | Was ist eine "Pflichtteilsstrafklausel"
- 10.01.12 | Pflichtteilslast des Enkels, der anstelle der enterbten Tochter Erbe wird
- 09.01.12 | Kann man einen Miterbenanteil mit einer Hypothek belasten?
- 08.01.12 | Kann ich meinen "Erbanteil am Grundstück" verpfänden?
- 07.01.12 | Wie lautet das "Rheinland-Pfälzische(s) Landesgesetz über die Höfeordnung"?
- 06.01.12 | Wie lautet das "Badische(s) Gesetz die geschlossenen Hofgüter betreffend"?
- 05.01.12 | Wie lautet das "Württembergische(s) Gesetz über das Anerbenrecht"?
- 04.01.12 | Ich will meinen Pflichtanteil bei meiner Mutter einfordern. Was muss ich da tun?
- 03.01.12 | Ich habe den Erblasser gepflegt. Kann man das von der Erbschaftsteuer absetzen?
- 02.01.12 | Können wir als Erbengemeinschaft das Haus in Wohnungen aufteilen?
- 01.01.12 | Neujahrsgrüße
Was ist die "Jastrowsche Klausel"?
[ 09.03.10 ]
Die Jastrowsche Klausel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Deutschen Notarzeitschrift 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe: Berliner Testament) nach deutschem Erbrecht, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglichst zu unterbinden.
1. Problemhintergrund
Bei der gegenseitigen Einsetzung der Ehepartner als Erben werden deren Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen, bis auch der überlebende Ehegatte stirbt. Den Abkömmlingen steht jedoch zum Zeitpunkt des Versterbens des ersten Ehegatten noch der (nur in wenigen Fällen durch Pflichtteilsentziehung ausschließbare) Pflichtteilsanspruch aus § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geldzahlung gerichtet. Das ist oftmals problematisch, besonders wenn der Nachlass vorwiegend aus Immobilien etc. besteht, die eigentlich dem überlebenden Ehegatten erhalten bleiben sollten. Deshalb nimmt man so genannte Pflichtteilsstrafklauseln in das gemeinschaftliche Testament auf, um die Geltendmachung der Ansprüche möglichst zu unterbinden.
Nach der Pflichtteilsstrafklausel wird ein Abkömmling, der beim Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil bekommen. Der Abkömmling soll damit von der Forderung des Pflichtteils abgehalten werden.
2. Inhalt
Die Jastrowsche Formel bedeutet eine weitere Verschärfung der vorstehend beschriebenen, sog. einfachen Pflichtteilsstrafklausel. Danach erhalten diejenigen Abkömmlinge, die nach dem erstversterbenden Elternteil keinen Pflichtteil geltend machen, zusätzlich zu ihrem Erbteil nach dem überlebenden Elternteil Vermächtnisse nach dem erstversterbenden Elternteil in Höhe ihrer gesetzlichen Erbteile.
3. Wirkung
Durch die Geltendmachung des Pflichtteils erhalten die anderen Abkömmlinge Vermächtnisse in Höhe ihrer gesetzlichen Erbteile. Der den Pflichtteil Beanspruchende wird also nicht nur von der Erbfolge ausgeschlossen, sondern der Nachlass des Letztversterbenden wird durch die gestundeten Vorausvermächtnisse der anderen Abkömmlinge gemindert, so dass der Pflichtteil nach dem Letztversterbenden geringer ausfällt. Teilweise wird auch vorgeschlagen, die Vorausvermächtnisse zu verzinsen. Dies muss aber sorgfältig bedacht werden, da nicht unerhebliche Einkommensteuer auflaufen kann.
4. Zulässigkeit
Ob die Jastrowsche Formel zulässig ist und ob sie im Erbfall tatsächlich die gewünschten Folgen zeigt, ist bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden.
Dieser Text stammt aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie, an der wir als "erbrechtler1" mitarbeiten. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Der Text kann unter Einhaltung der Bedingungen der Doppellizenz von Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported) und GNU Free Documentation License frei verwendet werden, auch wenn er von uns überarbeitet oder ergänzt wurde.
Erbrechts-Kanzlei
Ruby, Schindler & Wirich
Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (DAA)
Dr. Andreas Schindler
Dr. Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht
Erbrechtskanzlei Ruby
info@ruby-erbrecht.de
Villingen-Schwenningen
Paradiesgasse 1
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 63450
Telefax: 07721 / 992238
Zweigstelle Rottweil
Waldtorstr. 23
78628 Rottweil
Telefon: 0741 / 1752867
Telefax: 0741 / 9410
Verbände / Kooperationen
Bürozeiten / Lageplan
Impressum
Vom Focus empfohlen
Als Top-Kanzlei für Erbrecht ausgezeichnet im Dezember 2009 von der
