Erbrecht-Tipps von A bis Z: A wie Alleinerbe

[ 14.03.10 ]

Die Einsetzung eines Alleinerben kann Geld und Ärger sparen. Sind z.B. zwei Kinder vorhanden und soll das  Kind H das Haus, das andere Kind G das Geldvermögen erben, setzt man das Kind H zum Alleinerben ein. Dann braucht man das Haus nicht in einem teuren Erbteilungsvertrag auseinandersetzen. H muss nur das Grundbuch berichtigen lassen. Mit der Alleinerbeneinsetzung des Unternehmenserben umschifft man auch elegant steuerliche Klippen bei der Vererbung von Unternehmen. Die anderen Familienmitglieder sichert man bei solchen Alleinerbeneinsetzungen durch Vermächtnisse ab, die der Erbe dann aus der Erbschaft herausgeben muss. Fragen Sie uns - wir zeigen Ihnen wie das geht!

Erbrechts-Kanzlei

Ruby, Schindler & Wirich

Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (DAA)

Dr. Andreas Schindler

Dr. Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrechtskanzlei Ruby
info@ruby-erbrecht.de

 
Villingen-Schwenningen
Paradiesgasse 1
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 63450
Telefax: 07721 / 992238

Zweigstelle Rottweil
Waldtorstr. 23
78628 Rottweil
Telefon: 0741 / 1752867
Telefax: 0741 / 9410


Verbände / Kooperationen
Bürozeiten / Lageplan
Impressum



Vom Focus empfohlen Logo Focus Magazin


Als Top-Kanzlei für Erbrecht ausgezeichnet im Dezember 2009 von der Logo Wirtschaftswoche