Wer macht die Gesetze für die Erbschaftsteuer?

[ 22.03.10 ]

Die Gesetzgebungsbefugnis für die Erbschaftsteuer liegt beim Bund, obwohl die Erbschaftsteuer den Ländern zufließt. Es liegt ein Fall der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis vor. Obwohl dem Bund die Steuern nicht zufließen, hat er die Gesetzgebungsbefugnis, weil die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (Art. 105, 72 GG). Allerdings kann der Bund die Erbschaftsteuergesetze nur mit Zustimmung des Bundesrats beschließen ( Art. 105 Abs. 3 GG).

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