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Wie wirkt sich eine Scheidung auf ein Testament aus?
[ 27.03.10 ]
Bei einer Scheidung gilt die gesetzliche Auslegungsregel, dass das einfache oder gemeinschaftliche Testament (auch Erbvrtrag) der Ehegatten unwirksam wird (§§ 2077, 2268, 2279). Zu beachten ist aber, dass die individuelle Testamentsauslegung dieser Auslegungsregel vorgeht. § 2077 Abs. 3 BGB bestimmt, dass die Verfügungen wirksam bleiben, wenn die Auslegung ergibt, dass sie auch bei einer Scheidung weiter gelten sollten. Es wird also zuerst geprüft, ob dieser Auslegungsfall vorliegt. Hier sind die Testierenden in der Hand der Gerichte. Denken Sie dabei immer an die römische Juristenweisheit: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand. Um die Auslegungs- bzw. Unterstellungskünste deutscher Richter zu unterbinden (schon Goethe meinte, legt ihrs nicht aus, so legt was unter), sollte in den Testamenten klar geregelt sein, dass sämtliche Verfügungen des Testaments nicht mehr gelten, wenn die Ehe geschieden wird.
Formulierungsbeispiel: Bei Scheidung der Ehe sind sämtliche in diesem Testament getroffenen Verfügungen unwirksam.
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