Warum kinderlose Ehepaare ein Testament brauchen

[ 10.04.10 ]

Kinderlose Ehegatten denken oft, sie würden sich auch ohne Testament gegenseitig beerben, wenn einer verstirbt. Das ist ein Irrtum. Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand (also ohne Ehevertrag in der Zugewinngemeinschaft) gehen nur drei Viertel von Gesetzes wegen den den überlebenden Ehepartner. Das andere Viertel geht an die Eltern des verstorbenen Ehegatten. Ist ein Elternteil des verstorbenen Ehegatten vorverstorben treten die Geschwister des Verstorbenen an dessen Stelle. Man kann sich also ums Versehen mit den Schwiegereltern oder Schwägerinnen und Schwagern in einer Erbengemeinschaft befinden. Ist man im Güterstand der Gütertrennung verheiratet sieht es für den überlebenden Ehegatten ohne Testament  noch Schlimmer aus. Dann verbleibt ihm nur die Hälfte und die andere Hälfte geht an die Familie des verstorbenen Ehegatten.

In diesen Fällen hilft eine einfaches Ehegattentestament, das handschriftlich abgefasst volle Wirksamkeit hat, wenn beide Ehegatten es unterzeichnen, z.B schreibt der Ehemann (unten kursiv) den Testamentstext und unterschreibt diesen und danach fügt die Ehefrau (unten in kursiver Fettschrift) ebenfalls handschriftlich hinzu, dass dies auch ihr letzter Wille ist, und unterschreibt nach Orts- und Datumsangabe ebenfalls.

Testament

Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Ehegatten ein.

Villingen-Schwenningen, den 10.04.2010

Gerhard Ruby

Dies ist auch mein letzter Wille.

Villingen-Schwenningen, den 10.04.2010

Heike Ruby

Erbrechts-Kanzlei

Ruby, Schindler & Wirich

Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (DAA)

Dr. Andreas Schindler

Dr. Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrechtskanzlei Ruby
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