Wer haftet für die Schulden eines geerbten "Einzelunternehmens"?

[ 02.05.10 ]

Der Einzelnehmer als Erblasser wird ganz normal beerbt, also vom Alleinerben oder den Miterben. Die Erben können die Firma des Erblassers fortführen, und zwar mit oder ohne einen Zusatz der die Nachfolge zum Ausdruck bringt. Wird die Firma fortgeführt haften der Alleinerbe bzw. die Miterben persönlich für alle Geschäftschulden. Die normalerweise gegeben Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass entfällt dann. Die besondere handelsrechtliche Haftung geht also weiter als die allgemeine erbrechtliche Haftung der Erben.

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