Die 10 größten Fehler beim Vererben: 3. Wahl der falschen Form

[ 10.05.10 ]

Privatschriftliches und notarielles Testament sowie notarieller Erbvertrag - das sind die Formen letztwilliger Verfügungen. Aber Vorsicht beim Erbvertrag! Verspricht z.B. ein Vater in einem solchen Vertrag seinem Sohn, dass dieser einmal sein Erbe wird, dann kommt der Vater ohne Zustimmung des Sohnes aus diesem Versprechen nicht mehr heraus. Das kann fatal sein, wenn der Sohn z.B. plötzlich zu Drogen greift oder seine Eltern nur noch mies behandelt. Erbvertrag also nur im Ausnahmefall.

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