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Großer Erbrechtsabend mit ZDF-Toepper und Erbrechtskanzlei Ruby: Über 100 Fotos
[ 14.05.10 ]
Lesen Sie unter dem nachstehenden Link den Bericht im Südkurier nach. Mit über 100 Fotos in zwei Fotogalerien.
Fragen und Antworten zu den Tücken des Testaments
VS-Forum des SÜDKURIER mit namhaften Experten zum Thema Erbrecht führt 500 Besucher in die Tonhalle
VS-Villingen – Wie viele von ihnen in der kommenden Zeit ein Testament aufsetzen werden, wird wohl nicht zu klären sein. Vor allem zwei Dinge dürften den Besuchern des 41. VS-Forums des SÜDKURIER klar geworden sein: Dass nur ein richtig aufgesetztes Testament gültig ist und dass die Begriffe „vererben“ und „vermachen“ zwei unterschiedliche Bedeutungen haben.
Rund 500 Gäste durfte SÜDKURIER-Regionalleiter Norbert Trippl am Mittwochabend in der Neuen Tonhalle in Villingen begrüßen. Dass so viele Besucher gekommen waren, einige davon auch von außerhalb, mag zu einem großen Teil an den Referenten gelegen haben, allesamt ausgewiesene Experten zum Thema Erbrecht. Der Abend stand unter dem Motto: „Vererben ohne Streiterei – Auch richtig Schenken will gelernt sein.“ Mit Bernhard Töpper war einer der bundesweit bekanntesten Juristen zu Gast: der langjährige Leiter der ZDF-Redaktion „Recht und Justiz“ und Moderator der Sendungen „Wie würden Sie entscheiden“ und „Recht brisant“. Eine geballte Kompetenz in Sachen Erbrecht brachten die Juristen Gerhard Ruby, Andreas Schindler und Alexander Wirich in die Neue Tonhalle. Zusammen betreiben sie eine Kanzlei in Villingen , die jährlich über 700 Fälle zu erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Themen behandelt.
Die drei ortsansässigen Juristen brachten den Zuhörern das Thema mit anschaulichen Beispielen näher. Gerhard Ruby, Leiter der Erbrechts-Akademie Baden-Württemberg, scheute in seinem kurzweiligen Vortrag nicht davor zurück, mit einem vereinfachten Bild den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis zu erklären. Ein wichtiger Unterschied, über den viele Menschen nicht Bescheid wüssten. Das Erbe sei wie eine gefüllte Badewanne, erklärte Ruby. „Und wenn ich den Pfropfen ziehe, fließt alles in eine zweite Wanne.“ Im Gegensatz dazu sei ein Vermächtnis wie ein Schiffchen, das im Wasser der Badewanne schwimmt. „Vermachen kann ich einzelne Dinge, vererben tue ich alles“, fasste er zusammen. Um Unklarheiten oder gar Streit zu vermeiden, sei es wichtig, den richtigen Begriff zu verwenden.
Andreas Schindler griff das Bild seines Kollegen auf. Es gebe auch „Piraten“ in der Badewanne, die sogenannten Pflichtteils-Berechtigten. Angehörige, denen ein Teil des Erbes per Gesetz zustehe, sofern ihnen dieser nicht im Testament ausdrücklich versagt sei. Zu diesen zählten Ehegatten, Eltern, Kinder und Enkel. Das seit diesem Jahr gültige, neue Erbrecht sei zwar „erbenfreundlich und pflichtteilsfeindlich“, sagte Schindler. Dennoch müsse der Pflichtteil beim Aufsetzen eines Testaments berücksichtigt werden. Schließlich sei dessen Zahlung sofort fällig.
Auf die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht wies Alexander Wirich hin. Um im Pflegefall zu vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werde, riet er Eheleuten zur gegenseitigen Vorsorgevollmacht. „Damit sich niemand Fremdes in Ihre Vermögensangelegenheiten einmischt.“ Außerdem sei eine Patientenverfügung ratsam, um die Behandlung im Pflegefall festzulegen
Erbrechts-Kanzlei
Ruby, Schindler & Wirich
Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (DAA)
Dr. Andreas Schindler
Dr. Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht
Erbrechtskanzlei Ruby
info@ruby-erbrecht.de
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