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RUBYs 10 Gebote zur Regelung der letzten Dinge
[ 08.06.10 ]
1. Gebot: Du sollst Dein Testament machen und nicht auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen.
2. Gebot: Das Wichtigste im Testament ist die Einsetzung eines oder mehrerer Erben, auf den der gesamte Nachlass (das gesamte Vermögen, auch mit Schulden) übergeht. Der Erbe hat den Nachlass abzuwickeln.
3. Gebot: Erben und Vermachen sind zwei Paar Stiefel. Verwechsle nie juristische Fachbegriffe und den allgemeinen Sprachgebrauch.
4. Gebot: In Familien, in denen Offenheit herrscht, sollten auch die Punkte Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung offen besprochen werden. Bei Unstimmigkeiten in der Familie gilt allerdings der Rat, die Kinder hiervon nicht zu informieren, damit der Erbenstreit nicht bereits zu Lebzeiten der Eltern losbricht.
5. Gebot: Bei zerstrittenen Kindern bzw. Erbengemeinschaften ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker ist der verlängerte Arm des Erblassers, der damit nach seinem Tod „Chef“ über den Nachlass bleibt.
6. Gebot: Du sollst das Testament mit einem Fachanwalt planen und nicht selbst herumwerkeln. Den Blinddarm operiert man sich ja auch nicht selbst heraus.
7. Gebot: Bei zerstrittenen Kindern kann eine Betreuungsverfügung besser sein als eine Vorsorgevollmacht.
8. Gebot: Setze in Deiner Vorsorgevollmacht nur eine Person des absoluten Vertrauens ein.
9. Gebot: Du sollst eine Patientenverfügung errichten. Sie erleichtert Deinen Angehörigen schwierige Entscheidungen.
10. Gebot: Jeder sollte ein Testament, eine Vorsorgevollmacht (oder Betreuungsverfügung) und eine Patientenverfügung haben.
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