- 07.02.12 | Grundwissen Erbrecht - Erbrecht leicht verständlich
- 06.02.12 | Kann ich meinem Bruder meinen Bauernhof zum Ertragswert vererben?
- 05.02.12 | Wer schlägt aus, wenn der Erbe innerhalb der Sechwochenfrist auch stirbt?
- 04.02.12 | Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
- 03.02.12 | Sind Pflichtteilsrecht und Pflichteilsanspruch dasselbe?
- 03.02.12 | Neue Aufsätze zum Erbrecht in der ZErb
- 02.02.12 | Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers: Weiterschenkung als Trick 17?
- 02.02.12 | Neue Aufsätze aus der ZEV zum Erbrecht
- 01.02.12 | Erbschaftsteuereinnahmen für 2011 sinken auf 4,2 Milliarden Euro
- 31.01.12 | Erbschaftsteuer-Rechner der Volks- und Raiffeisenbanken
- 30.01.12 | Grundsicherung und Sozialhilfe: Kann der Staat auf das Erbe zugreifen?
- 29.01.12 | Kann mein Pflichtteilsverzicht in der Insolvenz angefochten werden?
- 28.01.12 | Buchempfehlungen im Erbrecht
- 27.01.12 | Vorsicht vor Eheverträgen!
- 26.01.12 | Erbteile jetzt online verkaufen: www.vermoegensgemeinschaft.de
- 25.01.12 | 2010 bis 2020: 2,6 Billionen Euro gehen in Deutschland über
- 24.01.12 | Was ist eine "Ausstattung" und wie wirkt sie sich erbrechtlich aus?
- 23.01.12 | Ich lasse mich scheiden. Was wird aus unserem Berliner Testament?
- 22.01.12 | Muss ich ein eigenes Berliner Testament hinterlegen, damit es wirksam ist?
- 21.01.12 | Berliner Testament: Mein Mann ist gestorben und ich will keine Bindung. Was tun?
- 20.01.12 | Kann bei einem Berliner Testament ein Ehepartner die Hinterlegung verlangen?
- 19.01.12 | Wie kann ich ein Berliner Testament widerrufen?
- 18.01.12 | Kann ich nach dem Tod meines Mannes unser Berliner Testament noch ändern?
- 17.01.12 | Pflichtteilsanspruch des minderjährigen Kindes gegen alleinerbenden Elternteil
- 16.01.12 | Wann kann ein Enkel den Pflichtteil verlangen?
- 15.01.12 | Ist ein Altenteil in der Zwangsversteigerung sicher?
- 14.01.12 | Wie wirkt sich die landwirtschaftliche Ertragswertanordnung im Erbrecht aus?
- 13.01.12 | Was ist ein "Zweckvermächtnis"
- 12.01.12 | Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?
- 11.01.12 | Was ist eine "Pflichtteilsstrafklausel"
- 10.01.12 | Pflichtteilslast des Enkels, der anstelle der enterbten Tochter Erbe wird
- 09.01.12 | Kann man einen Miterbenanteil mit einer Hypothek belasten?
- 08.01.12 | Kann ich meinen "Erbanteil am Grundstück" verpfänden?
- 07.01.12 | Wie lautet das "Rheinland-Pfälzische(s) Landesgesetz über die Höfeordnung"?
- 06.01.12 | Wie lautet das "Badische(s) Gesetz die geschlossenen Hofgüter betreffend"?
- 05.01.12 | Wie lautet das "Württembergische(s) Gesetz über das Anerbenrecht"?
- 04.01.12 | Ich will meinen Pflichtanteil bei meiner Mutter einfordern. Was muss ich da tun?
- 03.01.12 | Ich habe den Erblasser gepflegt. Kann man das von der Erbschaftsteuer absetzen?
- 02.01.12 | Können wir als Erbengemeinschaft das Haus in Wohnungen aufteilen?
- 01.01.12 | Neujahrsgrüße
Wie ist das mit dem Zugewinn beim Erben?
[ 11.06.10 ]
1. Was ist der Zugewinn?
Wenn die Ehegatten ohne Ehevertrag verheiratet sind, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wer also wegen eines Ehevertrages nicht beim Notar war und dort Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart hat, lebt in der Zugewinngemeinschaft. Hier muss bei einer Scheidung ein Ausgleich zwischen den Ehegatten erfolgen, wenn der Zugewinn, den der eine Ehegatte, während der Ehe erzielt hat, den Zugewinn des anderen Ehegatten übersteigt (§ 1378 BGB).
Zugewinn ist dabei der Geldbetrag, um den der Wert des Vermögens bei Beendigung der Ehe (Endvermögen) den Wert des bei Eheschließung vorhandenen Vermögens bzw. ererbten oder geschenkten Vermögens (Anfangsvermögen) übersteigt. Der Zugewinn ist für jeden Ehepartner gesondert durch die Differenz von Endvermögen und Anfangsvermögen zu ermitteln.
Beispiel: Haben beide Ehegatten bei der Eheschließung ein Anfangsvermögen von Null und beläuft sich bei Ende der Ehe das Endvermögen des Ehemannes auf 100.000 Euro und das der Ehefrau auf 50.000 Euro, übersteigt der Zugewinn des Ehemann (100.000) den der Ehefrau (50.000) um 50.000 Euro. Hier ist ein Ausgleich durchzuführen. Gibt der Ehemann 25.000 Euro an die Ehefrau ab, ist der Zugewinn ausgeglichen (jeder hat dann 75.000 Euro Zugewinn).
2. Zugewinn von Todes wegen
Es kann auch zum Zugewinnausgleich von Todes wegen kommen. Bei einer Beendigung des Güterstands durch Tod kommt es zur sogenannten güterrechtlichen Lösung, wenn der überlebende Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Der überlebende Ehegatte hat dann den Anspruch auf den Zugewinnausgleich und 1/8 Pflichtteilsanspruch.
3. Wann verjährt der Zugewinnausgleichsanspruch?
Es gelten beim Zugewinnausgleich von Todes wegen für die Verjährung der Ausgleichsforderung die Verjährungsvorschriften des Pflichtteilsrechts (§§ 1378 Abs 4 S 3, 2332), bei dem die sogenannte kurze Verjährung nach drei Jahren eintritt. Die Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleich beginnt aber erst zu laufen, wenn der überlebende Ehegatte Kenntnis vom Tod des Ehegatten und der ihn beeinträchtigenden Verfügung von Todes wegen hat.
Achtung: Wählt der überlebende Ehegatte erst durch Ausschlagung von Erbschaft oder Vermächtnis die güterrechtliche Lösung, was ihm die Ansprüche auf den Zugewinnausgleich und den Pflichtteil eröffnet, wird dadurch der Fristbeginn nicht hinausgeschoben (§§ 1378 Abs 4 S 3, 2332 Abs 3).
Fehlt es an der Kenntnis vom Tod des verstorbenen Ehegatten, so verjährt die Forderung in 30 Jahren seit dem Tod (sogenannte absolute Verjährung).
Erbrechts-Kanzlei
Ruby, Schindler & Wirich
Gerhard Ruby
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (DAA)
Dr. Andreas Schindler
Dr. Alexander Wirich
Fachanwalt für Erbrecht
Erbrechtskanzlei Ruby
info@ruby-erbrecht.de
Villingen-Schwenningen
Paradiesgasse 1
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 63450
Telefax: 07721 / 992238
Zweigstelle Rottweil
Waldtorstr. 23
78628 Rottweil
Telefon: 0741 / 1752867
Telefax: 0741 / 9410
Verbände / Kooperationen
Bürozeiten / Lageplan
Impressum
Vom Focus empfohlen
Als Top-Kanzlei für Erbrecht ausgezeichnet im Dezember 2009 von der
