Bis wann muss ich die Erbschaftsteuer an das Finanzamt gezahlt haben?

[ 29.06.10 ]

Die Steuer entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Sie ist also eigentlich sofort zur Zahlung fällig. Den genauen Zahlungstermin für die Erbschaft- und Schenkungssteuer erfahren Sie durch die  Bekanntgabe im Steuerbescheid, z.B.: "Bitte zahlen Sie spätestens am 10.03.2010 die Erbschaftsteuer in Höhe von Euro 201.801,86". Leider gewähren die Finanzämter selbst bei höchsten Beträgen keine sinnvoll verlängerten Zahlungsfristen, als hätte man z.B. einfach 200.000 Euro einfach so zu Hause in der Schublade liegen.

Wenn das Finanzamt Ihnen die Steuerschuld ganz oder teilweise stunden soll, muss der Schuldner dies beantragen. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit immer, man muss dem Finanzamt allerdings nachweisen, warum man nicht in der Lage ist gleich zu bezahlen.

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