Was ist eine "Pflegeverpflichtung" wert, wenn der Pflegefall völlig offen ist?

[ 08.07.10 ]

Hier könnte man zur Berechnung des Wertes einer solchen Pflegeverpflichtung von Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.1985 (Az.: 12 A 55/85) ausgehen. Dort wurde die Frage behandelt, zu welchen Bedigungen die Pflegeverpflichtung auf Dritte übertragen werden könnte.

Im Folgenden wird unterstellt, dass die Pflegebedürftigkeit am Wertermittlungsstichtag noch nicht eingetreten und auch nicht vorhersehbar war. Aus diesem Grund bestand theoretsich die Möglichkeit die vertraglich eingegangene Pflegeverpflichtung durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für die Berechtigten von dritter Seite, beispielsweise einer Sozialstation durchführen zu lassen.

Abgeleitet aus dem oben genannten Urteil das OVG RhPf wird unterstellt, dass bei normaler Pflegebedürftigkeit von täglich zwei kleinen Pflegen und wöchentlich vier Stunden Hauswirtschaft auszugehen ist. Greift man hier nach Sprengnetter, Lehrbuch (Stortkamp); 22. Ergänzung, Teil 10, 2.4 auf die Sätze für 2003 zurück und berücksichtigt, dass diese für die kleine und große Pflege gleichzusetzenh sind, so betragen die Kosten für die große Pflege 16 Euro / Einsatz und die Kosten für die hauswirtschaftliche Tätigkeit 7 Euro die Stunde.

Der Monatsbetrag errechnet sich hiernach wie folgt:

60 pflegerische Einsätze x 16 Euro = 960 Euro
16 Stunden hauswirtschaftlich Tätigkeit x 7 Euro = 112 Euro.
Monatsbeitrag somit 1.072 Euro.

Der Jahresbetrag für die Pflegekosten beliefe sich damit auf 12 x 1072 = 12.864 Euro.

Bei Abschluss einer privaten Pflegeversicherung muss die Versichtungsprämie so bemessen werden, dass die oben dargestellten Leistungen daraus finanziert werden können. Nach Sprengnetter werden bei druchschnittlichem Gesundheitszusatan Versicherungen zu dem o.g. Leistungspaket zu rund 190 Euro im MOnat (Stand 2003) angeboten.

Bei Kapitalisierung der Versicherungsprämien wird von der statistischen Lebenserwartung durchschnittlich gesunder Personen ausgegangen. Es wird also nicht berücksichtigt, dass die statistische Lebenserwartung für Pflegebedürftige möglicherweise geringer sein könnte. Zur Berücksichtigung der Tatsache, dass sich dei Pflegekosten laufend verteuern und ddie Höhe der Versicherungsprämien ansteigen, wird ein Kapitalisierungszinssatz von 4,0 Prozent zugrund gelegt (Sprengnetter a.a.O.). Die Leibrentenbarwertfaktoren sind der Tabelle 6 (Köhne, 2000, S. 785) für monatlich vorschüssige Renten und mittlere Lebenswerwartung entnommen.

a) Wert der Pflegeverpflichtung gegenüber Herrn X, geb. 1933, Alter in 2006: 73 Jahre

Jmoantlicher Versicherungsbeitrag 190 Euro x 12 Monate x 7, 32 = 16.690 Euro

b) Wert der Pflegeverpflichtung gegenüber Frau Y, geb . 1935, Alter in 2006: 70 Jahre

190 Euro x 12 x 10,23 = 23.324 Euro

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