Zur Auskehrung von Kontoguthaben für Bestattungskosten ohne Erbenauftrag

[ 07.08.10 ]

Wie das Landgericht Bonn in einem Urteil vom 12. August 2009 (Az.: 5 S 43/09) feststellte, hat ein Kreditinstitut  keinen Erstattungsanspruch gegen die Erben, wenn es die Bestattungskosten des Erblassers durch Zahlung aus dem Guthaben des Erblassers ersetzt, ohne dass die Verwaltungsbehörde eine Kostenfestsetzung durch Verwaltungsakt vorgenommen, sondern lediglich um Begleichung der Kosten gebeten hat.

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