Doppelter Pflichtteil bei Erwachsenenadoption

[ 16.08.10 ]

Frage: Ich hätte  eine Frage zum Thema Erben. Ich würde mich gern von meinem Stiefvater adoptieren lassen und dazu möchte ich gern wissen, ob mir nach der Adoption noch der Pflichtteil meines leiblichen Vaters zusteht oder nicht?

Antwort: Ja, bei einer Erwachsenenadoption bleiben sie mit Ihrem leiblichen Vater verwandt, sie erhalten also ihren Pflichtteil nach dem leiblichen wie nach dem Adoptivvater (quasi eine Verdoppelung).

Tipp: Fragen der Adoption mit Ihren Auswirkungen auf das Erbrecht sind schwierig und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen oft gravierend. Suchen Sie daher den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht. War machen nur Erbrecht - Wir helfen Ihnen!

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