Keine Zweitadoption durch die Lebenspartnerin

[ 19.08.10 ]

1. Ein bereits angenommenes Kind kann von dem eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein zweites Mal angeommen werden.

2. Diese sich aus §§ 1742 Abs. 9 BGB, 9 Abs. 7 LPartG ergebende Einschränkung steht mit Art. 6 Abs. 1 BGB im Einklang.

Für Experten: OLG Hamm vom 01.12.2009
15 Wx 236/09

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