Erstberatung im Erbrecht: Wir reden Klartext

[ 29.08.10 ]

…  gerade auch in der Erstberatung für 190 Euro plus MwSt., für die wir uns 1 ½ Stunden Zeit nehmen, um Ihnen konkrete Lösungswege im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht aufzeigen zu können. Zeitliche Begrenzungen der Erstberatung auf nur eine halbe Stunde oder vierzig Minuten lehnen wir ab. Hintergrund solcher Begrenzungen ist es nicht selten, die Erstberatung schnell abzuschließen, um dann weitaus höhere Gebühren als die gesetzliche Erstberatungsgebühr verlangen zu können. Aus unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht wissen wir, dass hier eine Beratungszeit von 1 bis 1 ½ Stunden in aller Regel notwendig, aber auch ausreichend ist.

Erbrechtskanzlei RUBY
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